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Im Bereich ARBEITSHILFEN stellen wir Ihnen nützliche Informationen als PDF-Download zur Verfügung.

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Betrach-
tung und Steuerung eines Unter-
nehmens basiert vor allem auf dem
Zahlenmaterial der Finanzbuchführung.
Auf dieser Grundlage sind Fragen zu
beantworten, die für den Unterneh-
menserfolg von größter Bedeutung
sind.

Die Betriebswirtschaftlichen Auswertun-
gen (BWA) unterstützen diese Analyse.
Sie komprimieren die in der Finanzbuch-
führung verarbeiteten Werte nach
betriebswirtschaftlichen Aspekten, so
dass sich der Betrieb in einer Auswer-
tung widerspiegelt und leicht analysiert
werden kann.

In der Kurzfristigen Erfolgsrechnung
wird das vorläufige Ergebnis ermittelt.
in der Auswertung wird dabei
zwischen der jeweiligen Buchungs-
periode, meist dem Buchungsmonat,
und den aufgelaufenen
Jahreswerten unterschieden.

Die erste Position der Kurzfristigen
Erfolgsrechnung enthält die Umsatzer-
löse. Dabei handelt es sich nur um die
betriebstypischen Umsätze.

Vom gebuchten Umsatz werden die
Erlösschmälerungen abgezogen um
auch die Handels- bzw. Rohgewinn-
spanne möglichst exakt auszuweisen.

Um die gesamte betriebliche Leistung zu erfassen, berücksichtigt die BWA
auch die noch nicht zu Umsatz
gewordenen fertigen und unfertigen
Erzeugnisse bzw. deren Veränderungen
(Bestandsveränderungen).

Die Umsatzerlöse bilden dann zusam-
men mit den Bestandsveränderungen die Gesamtleistung. Von der Gesamtleistung wird
der Wareneinsatz abgezogen.

Die Gesamtleistung abzüglich des
Wareneinsatzes ergibt den Rohertrag.

Vom betrieblichen Rohertrag werden
dann die Gesamtkosten abgezogen,
Dadurch ergibt sich das Betriebsergebnis.

Vom Betriebsergebnis werden im An-
schluss der neutrale Aufwand und der neutrale Ertrag addiert bzw. subtrahiert.

Hieraus ergibt sich das Ergebnis vor
Steuern, von welchem anschließend die Steuern vom Einkommen und Ertrag abgezogen werden,

Das Ergebnis der Kurzfristigen Erfolgsrechnung ist das vorläufige Ergebnis, Es ist jedoch zu beachten, dass das vorläufige Ergebnis nicht in jedem Fall mit dem Reingewinn identisch ist.



Geringfügung entlohnte Beschäftigung

Schaubild 1



Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Schaubild 2



Minijob – weniger als 175 Euro



Minijob – zwischen 175 und 450 Euro



Prüfung des Vorliegens einer „kurzfristigen Beschäftigung“



Prüfung des Vorliegens einer „geringfügigen Beschäftigung nach 2012“